Das Turnierangebot des Baden-Württembergischen Golf-Verbandes für seine Mitglieder

Der Baden-Württembergische Golfverband bietet seinen Mitgliederclubs und deren sportlich ambitionierten Mitgliedern ein umfangreiches Turnierangebot auf Verbandsebene. Basis dieser Turniere sind die BWGV-Turnierbedingungen, das BWGV-Ligastatut sowie die BWGV-Schiedsgerichtsordnung.

Eine Gesamtübersicht aller Turniere findeen Sie im BWGV-Timer, der Jahr für Jahr neu aufgelegt wird. Als PDF-Dokument finden Sie den Timer mit allen relevanten Ausschreibungen unter dem Menüpunkt Timer. Wenn Sie im Inhaltsverzeichnis des Timers auf das Sie interessierende Turnier klicken, dann kommen Sie über die hinterlegte Verlinkung direkt auf die entsprechende Seite. Der BWGV-Turnierkalender, der alle Turniertermine und auch die Austragungsorte einer Saison übersichtliche darstellt, ist bei den Turnierinformationen hinterlegt.

Meldungen der Clubs zur Teilnahme an den zahlreichen Mannschaftsturnieren – BWMM, Ligen, DMM, JMP – erfolgen über den Menüpunkt Organisation Mannschaften. In der Regel ist am 15. Oktober eines Jahres Meldeschluss für die Teilnahme an einem Mannschaftsturnier in der darauffolgenden Saison. Unter demselben Menüpunkt erfolgen auch die Mannschaftsmeldungen zu den einzelnen Spieltagen.

Meldungen zu den Turnieren erfolgen ebenfalls online und zwar über den Menüpunkt Turnierkalender. Hier können entweder die Clubs eine Sammelmeldung durchführen oder was die Regel ist, es melden sich die Spieler mit ihrer „PC-Caddie Account“ selbständig bei diesen Turnieren an. Der Meldeschluss liegt ca. 6 Tage vor dem 1. Turniertag und ist unbedingt einzuhalten. Nachmeldungen können wegen der Relevanz dieser Turniere in Bezug auf die Rangliste nicht angenommen werden und insofern macht auch ein Start „außer Konkurrenz“ keinen Sinn. Wer sich für ein Turnier angemeldet hat, jedoch nicht antritt und sich im Vorfeld nicht abmeldet, dem kann eine Sperre vom BWGV Sportrat ausgesprochen werden. Bitte beachten Sie daher unbedingt, dass Sie sich im Falle der Verhinderung, vor dem Meldeschluss bei der BWGV-Geschäftsstelle und nach Meldeschluss beim Austragungsort schriftlich abmelden. Der Nachweis der korrekten Abmeldung kann nur auf diese Weise sichergestellt werden.