Die Landesregierung stellt die Ampeln für den Freiluftsport und für den Golfsport für die kommende Woche endlich auf GRÜN!

Während aber Bayern nach der PK gestern von Markus Söder umgehend die neue Corona-Verordnung, die ab dem 11.05. dort gelten wird, online gestellt hat, lässt der Update für Baden-Württemberg noch auf sich warten!

 

Sehr geehrte Präsidentinnen, Präsidenten, Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer unserer Mitgliederclubs, liebe Golfspieler in Baden-Württemberg,

in der PK der Landesregierung am 5. Mai hat Ministerpräsident Kretschmann darüber informiert, dass der sogenannte Lenkungskreis beauftragt wurde, die "Ampeln für Sportarten wie Golf, Tennis und Leichtathletik" ab kommender Woche auf grün zu stellen und diese wieder zu erlauben.

https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.coronavirus-in-baden-wuerttemberg-livestream-mit-ministerpraesident-kretschmann-zur-aktuellen-lage.8150cc34-620e-41d5-8879-bc51af10a2cf.html

Und warum dies nun endlich so sein soll und unser Warten damit ein Ende hat, das sagt uns der Ministerpräsident auch noch:

"Weil zum einen die Abstandsregeln einfach eingehalten werden können und zum andern der Sport im Freien gut tut! Weil er ebenfalls hilft, das Immunsystem zu stärken und auch den Kopf frei zu bekommen!!!"

Damit folgt die Landesregierung nun, wenn auch um eine Woche verspätet, dem Beschluss der Sportministerkonferenz vom 27. April, die eine Wiederaufnahme des Sport- und Trainingsbetriebes an der frischen Luft ab dem 4. Mai für angemessen gehalten hatte.

Unter anderem darauf hebt der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung der GC Schloss Monrepos GmbH beim Verwaltungsgerichtshof auch ab, der am Montag Nachmittag beim VGH in Mannheim eingereicht wurde.

Jetzt darf man abschließend darauf gespannt sein, ob den Zeitpunkt der Öffnung der Golfanlagen besagter Lenkungskreis oder der VGH in Mannheim bestimmt.

Abschließend noch die Information für all diejenigen, die der Meinung sind und waren, dass der BWGV hätte klagen bzw. diesen Antrag stellen müssen:

Den Rechtsweg, direkt gegen die Verordnung der Landesregierung in einem sog. Normenkontrollverfahren nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim vorzugehen, den gibt es für den BWGV in diesem Fall nicht.

Ein allgemeines Prozessführungsrecht von Vereinigungen zur Wahrung der Rechte ihrer Mitglieder haben Verbände nur in gesetzlich geregelten Ausnahmen.

Im Normenkontrollverfahren müssen die Antragsberechtigten durch die Rechtsvorschrift, gegen die sie vorgehen, in ihren Rechten selbst verletzt sein. Dies war nicht der Fall, da der BWGV selbst keinen Golfplatz betreibt!

Deshalb hat er sich als "Partner" eine Golfanlage gesucht, die bereit war, den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung in einem Eilverfahren zu stellen, und deren Position gestärkt.

Präsident Otto Leibfritz und das Präsidium des BWGV bedanken sich daher sehr herzlich bei den Verantwortlichen der Golfclub Schloss Monrepos GmbH, dass diese bereit waren, diesen Part als "Partner des BWGV" in einer mehr als professionellen Art und Weise zu übernehmen.
Und letztlich wurde auch entschieden, nicht beim Verwaltungsgericht in Stuttgart diesen Antrag zu stellen, sondern beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim, weil dessen Entscheidung dann für alle Golfanlagen in Baden-Württemberg gleichermaßen gilt!

Freuen wir uns zum Schluss jetzt aber einfach darüber, dass das Ende der Schließung unserer Anlagen endlich bevorsteht und der Spielbetrieb hoffentlich spätestens am 11. Mai dann wieder aufgenommen werden kann!

Im Namen des BWGV-Präsidiums
Otto Leibfritz (Präsident)

 

Otto Leibfritz, Präsident des BWGV
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