DGV-Bulletin Nr. 19 vom 5. Mai

1. Weitere Bundesländer lockern die Corona-Beschränkungen – Golfspiel in Kürze vielerorts wieder möglich

Wie Sie wissen wird bereits in zehn Bundesländern wieder Golf gespielt. Nach dem letztwöchigen Bund-Länder-Beschluss, wonach eine darüber hinausgehende Entscheidung zur Wiederaufnahme des Sports erst am morgigen Mittwoch, den 6. Mai gefällt werden sollte, haben in der Zwischenzeit mehrere Landesregierungen bereits Entscheidungen veröffentlicht. In der dem letzten DGV-Bulletin (Nr. 18/2020) angehängten Anlage "Wiederaufnahme des Spielbetriebs auf Golfanlagen in Deutschland" hatten wir tagesaktuell die Situation in den verschiedenen Bundesländern aufgenommen und informieren auch jetzt in dieser Anlage, die diesem Bulletin beigefügt ist.

Kurz gefasst gilt: Ab morgen bzw. ab dem kommenden Montag ist nach heutigem Stand – mit Ausnahme von Hessen und NRW – der Golfsport unter der Einhaltung von Abstandsregelungen und weiteren Auflagen bundesweit erlaubt. Es ist anzunehmen, dass ggfs. schon morgen die Regierungen von Hessen und NRW folgen werden. Weitere Ausführungen zum Sport und die Umsetzung in Verordnungstexte werden ab dem morgigen Mittwoch nach der Bund-Länder-Konferenz erwartet.

Wenn Sie sich mit Einzelheiten der Wiederaufnahme des Spielbetriebs auf Ihrer Golfanlage befassen, nutzen Sie die Leitlinien, die der DGV in Zusammenarbeit mit 16 anderen Golfverbänden erstellt hat und die im Serviceportal abrufbar sind. Beachten Sie aber stets, dass die für Sie maßgebliche Landesverordnung zusätzliche Voraussetzungen für den Sportbetrieb enthalten kann. Lesen Sie daher ergänzend sorgfältig die jeweilige Verordnung. So sind uns beispielhaft regionale Regelungen bekannt, wonach häufig berührte Oberflächen zweimal täglich zu desinfizieren sind und darüber eine Dokumentation zu erstellen ist, die auf Verlangen dem zuständigen Gesundheitsamt ausgehändigt werden muss. Als Beispiel für die Ernsthaftigkeit der Überprüfung durch zuständige Behörden mag eine Golfanlage dienen, die seit Öffnung am 20. April bereits elfmal durch das Ordnungsamt vor Ort überprüft wurde.

2. Weitere Entwicklungen


Neben der Freude, dass das Golfspiel fast flächendeckend wieder möglich wird, werden wir den Blick jetzt auf weitere Bereiche legen, die durch die Corona-Krise von Schließungen betroffen sind, wie beispielsweise die Gastronomie auf Golfanlagen. Verschiedene Bundesländer haben sich dazu bereits zu einem gemeinsamen Vorgehen (Gastronomie-Konzept) verabredet. Ein weiterer Bereich betrifft das Turniergeschehen. Auch hier werden wir Sie – wie in den letzten Wochen – stets auf dem Laufenden halten und Ihnen möglichst konkret Unterstützung bieten.

Alle detaillierten Informationen, Hilfestellungen, ausgewählte Kommunikationsbeispiele von Clubs sowie den aktuellen Status zu DGV-Projekten finden Sie im DGV-Serviceportal:
https://serviceportal.dgv-intranet.de/verband/mitgliederkommunikation/corona-virus.cfm


DGV-Bulletin Nr. 19. vom 5. Mai


„Wiederaufnahme des Spielbetriebs auf Golfanlagen in Deutschland“

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