BWGV-Präsident Otto Leibfritz wird neuer DGV-Vizepräsident

Sehr gut besucht war auch in diesem Jahr wieder der 99. Ordentliche Verbandstag des Deutschen Golf Verbandes (DGV) am Samstag, den 21. April 2018 im Frankfurter Marriott Hotel. Nahezu 50 Prozent aller stimmberechtigen DGV-Mitglieder waren entweder persönlich oder auf dem Wege der Stimmübertragung vertreten.

Bereits am Vortag fand die turnusgemäße Länderratssitzung statt. Dort galt es, die durch das freiwillige Ausscheiden von Norbert Löhlein vakant gewordene Position eines Länderrats-Vizepräsidenten im DGV neu zu besetzen. Auf Beschluss des Länderrates wurde BWGV-Präsident Otto Leibfritz als neuer Entsandter ins DGV-Präsidium gewählt und von DGV-Präsident Claus M. Kobold zu Beginn des Verbandstages den Anwesenden vorgestellt. Damit gehört erstmals ein Vertreter des BWGV-Präsidiums auch dem DGV-Präsidium an und kann neben den allgemeinen auch die speziellen Interessen der BWGV-Mitgliederclubs dort direkt vertreten. Mit dem Geschäftsführer des GC St. Leon-Rot, Vizepräsident Eicko Schulz-Hanßen, gehört ein weiterer Vertreter aus Baden-Württemberg dem DGV-Präsidium an. 

Der Vormittag des Verbandstages stand im Zeichen der Berichte von DGV-Präsident Claus M. Kobold und Vizepräsident Achim Battermann über die Finanzlage des Verbandes. Bis zur Mittagspause konnten darüber hinaus auch der Antrag auf Satzungsänderung des § 23 sowie die Anträge gemäß § 19 der DGV-Satzung (Ergänzung der Tagesordnung) unter dem Top 7 abgearbeitet werden. Erwähnenswert hier, dass der Antrag des V-Golf St. Urbanus, das Verfahren zur Rechnungsstellung der Mitgliedsbeiträge umzustellen, keine Zustimmung fand. Jedoch informierte das DGV-Präsidiumsmitglied Alexander Klose die Versammelten darüber, dass der DGV seinerseits an einer Neuregelung dieses komplexen Themas arbeitet.

Mit Spannung wurden die Anträge zum TOP 8 erwartet, die nach der Mittagspause behandelt wurden. Der Antrag des DGV-Präsidiums für eine Beitragserhöhung von 15,50 Euro auf 18 Euro ab dem Jahre 2019 wurde mit 63,18 Prozent abgelehnt. DGV-Präsident Claus M. Kobold kommentierte diesen Beschluss wie folgt: "Es wurde ein Antrag des Präsidiums nicht genehmigt, von dem wir überzeugt waren, dass er den Golfsport in Deutschland nach vorn gebracht hätte. Was bleibt, ist auf jeden Fall ein hoher Erkenntnisgewinn aus dieser Tagung. Wir werden die Ergebnisse in aller Ruhe aufarbeiten."

Nachdem "V-Golf" und auch "Golf absolute" ihre gleichlautenden Anträge auf Beibehaltung der bisherigen Beiträge im Laufe der Versammlung überraschend zurückgezogen hatten, musste der DGV selbst einen entsprechenden Antrag gegen den noch verbliebenen Antrag des Golf- und Landclub Bergkramerhof e. V. / Golfanlage Bergkramerhof, der die Senkung der Beiträge vorsah, stellen. Dieser DGV-Antrag fand mit 95,36% der Stimmen eine überwältigende Mehrheit unter den Delegierten.

Weitere Mitgliederbeschlüsse, die gefasst wurden:

• Das Präsidium des DGV wurde für das Jahr 2017 mit 95,83 Prozent entlastet und der vorgelegte Voranschlag für das Jahr 2018 wurde mit über 98% der AStimmen angenommen.
• Auch der Präsidiumsvorschlag, wie 2018 die Zuwendungen der VcG an den DGV in Höhe von über 1,3 Mio. € verwendet werden sollen – Schulgolf 890 Tsd. €, Golf & Gesundheit 127 Tsd. €, Golf & Natur 95 Tsd. €, Golfentwicklungsmaßnahmen 206 Tsd. € - fand diesen hohen Grad an Zustimmung.
• In den ursprünglichen Antrag des Präsidiums des DGV, durch die Änderung der Satzung im § 23 die Voraussetzungen für einen Good-Governance-Beauftragten zu schaffen, wurde der Vorschlag des GC Hammetweil mit aufgenommen, den Good-Governance-Bericht nicht nur an das Präsidium sondern auch an den Verbandstag zu richten. Der so formulierte Antrag fand mit 80% eine deutlich höhere als die erforderliche 2/3 Mehrheit.
• Den Anträgen des V-Golf e.V. betreffend "Stellungnahme zur Organisation des DGV sowie der vom DGV erbrachten Services und Dienstleistungen" und "Vorlage eines mittelfristigen Finanzplanes 2019 bis 2023" des Verbandes wurde jeweils mit einer Zweidrittelmehrheit entsprochen.
• Hingegen wurden die Anträge des Golf- und Landclub Bergkramerhof e. V. / Golfanlage Bergkramerhof GmbH zur Änderung der bestehenden Ausweisvergabe und zur Nichtgewährung der Rechte aus dem DGV-Vorgabensystem an die VcG jeweils mit deutlich über 80% der abgegebenen Stimmen abgelehnt. Auch die weiteren Anträge des Vereins, bspw. zur Überlassung von Gutachten und gutachterlichen Stellungnahmen an die Mitglieder des DGV, wurden mehrheitlich von den Versammelten abschlägig beschieden.

Im kommenden Jahr besteht dann für den DGV Grund zum Feiern. Denn am 6. April wird der nunmehr 100. Ordentliche Verbandstag des DGV stattfinden!

Neu entsandt als DGV-Vizepräsident: BWGV-Präsident Otto Leibfritz
BWGV-Präsident Otto Leibfritz mit DGV-Präsident Claus M. Kobold
BWGV-Präsident Otto Leibfritz mit den DGV-Präsidiumskollegen Achim Battermann und Eicko Schulz-Hanßen
Das DGV-Präsidium auf dem diesjährigen Verbandstag
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