Auch Golfplätze bleiben ab sofort geschlossen

Sehr geehrter Golferinnen und Golfer,

die aktuelle Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 finden Sie unter dem Link

stm.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/landesregierung-beschliesst-massnahmen-gegen-die-ausbreitung-des-coronavirus/



Sie gilt ab Mittwoch, den 18. März und beinhaltet auch die Schließung aller öffentlichen und privaten Sportanlagen/Sportstätten im Freien.

 

Den Empfehlungen Folge leisten und dazu gehört insbesondere auch, den Abstand untereinander zu wahren!
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