Basisförderung 2024

Nach der erfolgreichen Einführung des Basisförderprogramms im Jahr 2016, möchte der BWGV mit der Fortführung des Basisförderprogramms einen Beitrag leisten die positive Entwicklung der Mitgliederzahlen von Jugendlichen weiterhin zu fördern.

Anreize für Kinder und Jugendliche zu schaffen, um zum Golfsport zu kommen und dabei zu bleiben, sollen weiterhin einen hohen Stellenwert haben. Daher will der BWGV im Rahmen dieses Förderprogramms seinen Mitgliederclubs auch in diesem Jahr wieder eine finanzielle Unterstützung für ihre diesbezügliche Arbeit mit Kindern und Jugendlichen geben.

Voraussetzungen für die Projektförderung

(Fördersumme 400,00 €/Club):

1. Bis zum 31.10.2024 muss ein Antrag beim BWGV gestellt werden.
2. Das Projekt muss vor dem Hintergrund erfolgen, neue Kinder und Jugendliche für das Golfspiel zu gewinnen. Gefördert werden bspw. Schulgolfprojekte oder Schnuppertage auf der Golfanlage mit Kindern.
3. Es muss eine verantwortliche Person für das Projekt bestellt sein.

* Verwendungsnachweise (zB. Fotos, Zeitungsartikel, Teilnehmerlisten oder Trainerrechnungen) werden in einem gemeinsamen pdf. bis 31.10.2024 per Mail an info@bwgv.de gesendet.

Fördervolumen: Maximal 25.000,00 € p.a.

Die Fördermittel über 400,00 € werden dem antragstellenden Club Ende des Jahres ausbezahlt, vorausgesetzt es werden ordnungsgemäße Verwendungsnachweise an den BWGV gesendet. Es sind max. zwei Projektanträge pro Club und Jahr zulässig. Die Gewährung der Zuwendung eines zweiten Projektes steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der veranschlagten Projektmittel beim BWGV.

Voraussetzungen für die Anschlussförderung

(Fördersumme 350,00 €/Club):

1. Bis zum 31.10.2024 muss ein Antrag beim BWGV gestellt werden.
2. Es muss eine verantwortliche Person für die Anschlussförderung bestellt sein.
3. Es muss ein erfolgreicher Antrag auf Projektförderung beim BWGV gestellt worden sein.
4. Durchführung regelmäßigen Jugendtrainings möglichst unter Einbindung von C-Trainer(n).
5. Aufnahme von Kindern und Jugendlichen zu vergünstigten Konditionen auch dann, wenn die Eltern nicht Clubmitglied sind.
6. Die Teilnahme an der VR-Talentiade muss erfolgt sein.
7. Durchführung von mindestens 3 Kinder- und Jugendturnieren von grünen Abschlägen, davon mindestens ein Turnier offen ausgeschrieben.

* Verwendungsnachweise wie vergünstigte Konditionen für Kinder und Jugendliche, Ausschreibung / Ergebnislisten von Kinder- und Jugendturnieren sowie Bestätigung der stattgefundenen Jugendtrainings bitte in einem gemeinsamen pdf. bis 31.10.2024 per Mail an info@bwgv.de senden.

Fördervolumen: Maximal 10.000,00 € p.a.

Der Verantwortliche weist dem BWGV bis spätestens 31. Oktober des Antragsjahres nach, dass die in Ziff. 3-7 genannten Voraussetzungen erfüllt sind, durch Zusendung der Verwendungsnachweise. Die Fördermittel über 350,00 € werden dem antragstellenden Club Ende des Jahres ausbezahlt. Falls keine Nachweise erbracht werden, besteht kein Anspruch auf Auszahlung der Fördermittel.


Antrag BWGV Basisförderprogramm 2024

 SNAG Golf Aktion 2024

 

 

 

Ansprechpartnerinnen

Constanze Grün

Marketing- &
Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 07157 / 53 58-12

Nina Mühl

Jugendkoordinatorin
Telefon: 07157 / 53 58-14