Prävention und Schutz vor sexualisierter Gewalt im Sport

Der Baden-Württembergische Golfverband e.V. (BWGV) ist die Vereinigung der im Bundesland bestehenden Golfclubs. Als Mitglied im Deutschen Golfverband (DGV) verpflichtet sich auch der BWGV die Verantwortung für die ihm anvertrauten Mädchen und Jungen konsequent wahrzunehmen. Der BWGV sieht seine Aufgabe allen ihm anvertrauten Spielern und Spielerinnen ein sicheres Umfeld zur Ausübung des Sports zu geben und tut alles, um Kinder und Jugendliche vor sexualisierter Gewalt in jeglicher Form zu schützen.

Der BWGV orientiert sich an dem Präventionskonzept des DGV und hat PSG ebenfalls in seiner Satzung verankert:

„Der BWGV verurteilt jegliche Form von Gewalt, unabhängig davon, ob sie körperlicher, seelischer oder sexualisierter Art ist, sowie herabwürdigende, sexistische Äußerungen und Handlungen. Entsprechendes Fehlverhalten wird nicht toleriert und kann im Einzelfall sanktioniert werden.“

Maßnahmen und Aktivitäten

Kultur der Aufmerksamkeit und des Hinsehens:

Sportvereine und Sportverbände sind in erster Linie selbst in der Verantwortung, Schutzelemente zu entwickeln und umzusetzen, um mit neu angepassten Strukturen und Prozessen einen gesamtgesellschaftlichen Beitrag zum Kindeswohl zu leisten. Ziel ist es ein präventives Schutzkonzept zu entwickeln und einzuführen, eine Aufmerksamkeitskultur sowie einen offenen Austausch zu dem Thema zu schaffen.


Sexualisierte Gewalt enttabuisieren:

Um ernsthaft ein Klima der Aufmerksamkeit im Sportverein zu entwickeln, ist es unerlässlich, sexualisierte Gewalt zum Thema zu machen. Sportvereine sollten sich klar zum Kinderschutz bekennen und dies nach innen und außen kommunizieren. Das kann über eine Verankerung im Leitbild, der Satzung und den Ordnungen geschehen ebenso wie durch eine entsprechende Öffentlichkeits- und Medienarbeit.


Ansprechpartner im Verein:

Die Benennung von Beauftragten oder Vertrauenspersonen im Verein wird helfen, ein Opfer zu ermutigen, sich Hilfe zu holen.


Verhaltensregeln:

Die Folgen eines falschen Verdachts – für die betroffene Person aber auch für den Verein – möchte sich niemand ausmalen. Sportvereine müssen deshalb Gelegenheiten für das gemeinsame Hinsehen und Handeln schaffen und den alltäglichen Übungs- und Trainingsbetrieb so transparent wie möglich gestalten. Um neben den Kindern und Jugendlichen vor allem auch Trainern und Trainerinnen Verhaltenssicherheit zu geben, ist es sinnvoll, gemeinsam einen Verhaltensleitfaden zu erarbeiten. Hier sollten konkrete Verhaltenshinweise zum Trainingsalltag gegeben sowie Konsequenzen von Grenzverletzungen besprochen werden


Ehrenkodex:

Ein zentraler Grundstein zur Prävention sexualisierter Gewalt ist der Ehrenkodex. Er kann genutzt werden, sich über Werte und Normen im eigenen Verein auszutauschen und sich über die eigene Verantwortung gegenüber Kindern und Jugendlichen bewusst zu werden. Mit der Unterzeichnung des Ehrenkodex verpflichtet sich die Person zum respektvollen und verantwortungsbewussten Umgang mit Kindern und Jugendlichen.


Erweitertes Führungszeugnis:

Die Einsichtnahme in das erweiterte Führungszeugnis kann als ein weiterer Bestandteil eines umfassenden Präventionskonzepts dienen. Bundeskinderschutzgesetz zum aktiven Schutz der Kinder und Jugendlichen verhindern, dass einschlägig vorbestrafte Personen in der Kinder- und Jugendarbeit beschäftigt oder vermittelt werden.


Sensibilisierungsmaßnahmen:

regelmäßige Sensibilisierungsmaßnahmen aller Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Jugendbereich des Vereins kann ebenfalls ein weiterer Baustein im Präventionskonzept sein und ist empfehlenswert.
Umfassende strukturelle Präventionsmaßnahmen können zwar leider keine 100%ige Sicherheit bieten, stellen aber eine entscheidende Basis für wirksame Interventionsmaßnahmen im Krisenfall dar.

 

Unterlagen und Infomaterial

Ansprechpartnerin

Andrea Grabherr

Jugendwartin Region 1