Information des Deutschen Golf Verbandes (DGV) zur Neuregelung des Haftpflichtschutzes für Golfspieler

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Golfspieler!
Zum 1. Januar 2022 wird der über den DGV organisierte Haftpflichtschutz für Golfspieler neu organisiert.
Der DGV hat seine Mitgliederclubs und die Landesgolfverbände darüber mit einem Rundschreiben (Nr. 6/2021) informiert und seinen Mitgliederclubs ein diesbezügliches Informationspaket (Info-Postkarten, Plakate, etc.) postalisch zugesandt. Mit Hilfe dieses Informationspaketes können die Golfclubs nun ihre Mitglieder über das neue Haftpflichtschutz-Angebot "DGV-GolfProtect" informieren.

Warum kommt es zu einer Neuregelung?
Grundsätzlich ist es Sache jeder einzelnen Golfspielerin bzw. jedes einzelnen Golfspielers zu entscheiden, ob für den Fall, dass beim Golfspiel ein Schaden an Körper, Gesundheit oder Eigentum eines anderen entsteht und hierfür Ersatz zu leisten ist, eine Versicherung abgeschlossen wird. Die "normale" Privathaftpflicht, die viele Bürger haben, reguliert solche "Golfschäden" oftmals nicht, was daher im Einzelfall vom Golfspieler selbst geprüft werden sollte.
Zur Förderung des Golfspiels hatte sich der DGV vor vielen Jahren deshalb entschieden, diese oft bestehende Versicherungslücke (gerade bei sog. abirrenden Golfbällen) durch eine Auffanglösung zu schließen. Da aber die zu regulierenden Schäden der letzten Jahre und die dynamisch steigende, vom DGV zu zahlende Gesamtprämie, in keinem tragbaren Verhältnis mehr standen, wird dieser Versicherungsschutz jetzt ab dem 1. Januar 2022 neu ausgerichtet.

Wie sieht die Neuregelung aus?
Zukünftig ist nicht mehr jedes Golfclubmitglied, das auf einer Anlage in Deutschland Golf spielt, automatisch über den DGV haftpflichtversichert!
Gemeinsam mit seinem Partner HanseMerkur hat der DGV ab 2022 den neuen Haftpflichtschutz "DGV-GolfProtect" als ein Angebot entwickelt und dabei den Leistungsumfang sogar verbessert, um einen guten, d. h. wirklich passenden und "robusten" Versicherungsschutz aufrechtzuerhalten.

Wie kann der Golfer dem Versicherungsangebot beitreten?
Der Beitritt zum Haftpflichtschutz-Angebotes "DGV-GolfProtect" läuft ausschließlich über die Internetseite https://versicherung.golf-dgv.de/. Dort erhält der Golfspieler alle Informationen und kann direkt die gewünschte Variante wählen, mit der er der vom Verband organisierten Gruppenversicherung für das jeweilige Kalenderjahr beitritt – natürlich nur dann, wenn sich Golfspieler überhaupt einem Versicherungsschutz über den DGV anschließen möchte.

Der DGV hat in den letzten Tagen mit Hochdruck an den letzten technischen Details gearbeitet. Inzwischen  kann der Versicherungsbeitritt, sofern vom Golfspieler gewünscht, über die Internetseite erfolgen.

Wer die "DGV-GolfProtect" für sich nutzen möchte, kann dies auf zwei Wegen tun: entweder durch eine Einwilligung zur werblichen Ansprache per E-Mail durch den Versicherungspartner HanseMerkur (ohne weitere Kosten) oder gegen Zahlung eines Versicherungsbeitrags in Höhe von 12 Euro pro Kalenderjahr. Der Versicherungsschutz beginnt unmittelbar mit dem Beitritt zur "DGV-GolfProtect" auf o. g. Webseite.

Beide Varianten sind mit Blick auf den Leistungsumfang identisch. Der Versicherungsschutz umfasst die persönliche gesetzliche Haftpflicht bei der Ausübung des Golfsports auf einer im DGV organisierten Anlage und greift dann, wenn ein Golfspieler auf anderem Wege nicht für Haftpflichtschäden beim Golfsport vorgesorgt hat oder eine bestehende andere Versicherung die Schadensregulierung nicht übernimmt.
Um diese attraktive Versicherungsmöglichkeit anbieten zu können, wendet der Verband weiterhin eine beachtliche Versicherungsprämie auf und trägt darüber hinaus auch sämtliche Organisations-, Informations- und Abwicklungskosten.

WICHTIGER HINWEIS: Schnupperkurs-Teilnehmer, Personen mit einer Probemitgliedschaft bis zu 6 Monaten sowie Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind nach wie vor automatisch, also ohne dass sie aktiv werden müssen, Haftpflicht versichert.
Und neu ist: Anders als bisher, können nun auch die bis zu 1,5 Mio. nicht organisierten Golfspieler diesem neuen Versicherungsschutz beitreten und sind dann auf Ihren Golfanlagen haftpflichtversichert.

Bitte wenden Sie sich bei Fragen gerne an golfprotect (at) dgs.golf.de

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