Das Präsidium des BWGV zeigt sich erleichtert, dass nach der neuesten Verordnung die Golfanlagen in Baden-Württemberg geöffnet bleiben können!.

"Das Golfspiel allein, zu zweit oder mit Personen aus dem eigenen Hausstand ist weiterhin möglich!"

Diese Formulierung findet sich nun auch in der neuesten Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg vom 01.11.2020. Die Verordnung berücksichtigt, dass es beim Golf bereits durch den normalen Sicherheitsabstand, den die Spieler voneinander halten, ein sehr geringes Infektionsrisiko gibt.

Die in unzähligen Stunden auf ehren- und hauptamtlicher Basis entwickelten Hygiene- und Schutzkonzepte unserer Mitgliederclubs haben ganz wesentlich dazu beigetragen, dass der Golfsport in den letzten Wochen und Monaten nicht zu einem Hotspot oder zum Ausgangspunkt für ein erhöhtes Infektionsgeschehen geworden ist.

Vor dem Hintergrund gesundheitsfördernder Maßnahmen und der Einhaltung aller Hygiene-Verordnungen, ist die jetzige Beschlusslage ein wichtiges Signal unserer Landesregierung.

Freuen wir uns also, dass wir unserem wunderschönen Hobby weiterhin nachgehen können!"

Neue Corona-Verordnung Baden-Württemberg vom 01.11.2020:

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/

Nachfolgend der Link zur neuesten Verordnung und zur Übersicht über die zu schließenden und offen bleibenden Einrichtungen, Dienstleistungen und Einzelhandelsbereiche:

https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/Uebersicht_Verschaerfung_CoronaVO_Novemeber.pdf

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