Sehr geehrter Golferinnen und Golfer,
die aktuelle Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 finden Sie unter dem Link
stm.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/landesregierung-beschliesst-massnahmen-gegen-die-ausbreitung-des-coronavirus/
Sie gilt ab Mittwoch, den 18. März und beinhaltet auch die Schließung aller öffentlichen und privaten Sportanlagen/Sportstätten im Freien.