2022 Fortführung Basisförderprogramm des BWGV

Nach der erfolgreichen Einführung des Basisförderprogramm im Jahr 2016, möchte der BWGV mit der Fortführung des Basisförderprogramms einen Beitrag leisten die positive Entwicklung der Mitgliederzahlen von Jugendlichen weiterhin zu fördern.

Anreize für Kinder und Jugendliche zu schaffen, um zum Golfsport zu kommen und dabei zu bleiben, sollen weiterhin einen hohen Stellenwert haben. Daher will der BWGV im Rahmen dieses Förderprogramms seinen Mitgliederclubs auch in diesem Jahr wieder eine finanzielle Unterstützung für ihre diesbezügliche Arbeit mit Kindern und Jugendlichen geben.

Zusätzlich gibt es eine neue Fördermöglichkeit für Projekte in Zusammenarbeit mit anderen Sportarten. Der BWGV unterstützt mit diesem Förderprogramm keine Einzelpersonen, sondern möchte seinen Clubs helfen, in der Jugendarbeit vielseitige und zielgerichtete Arbeit zu leisten, diese in der Zukunft weiter zu führen und zu intensivieren.

Das Programm gibt außerdem Clubs, die bisher noch Nachholbedarf in ihrer Jugendarbeit feststellen, die Möglichkeit, sich künftig in dieser Hinsicht mehr als bisher zu engagieren. Eine gezielte Einzelförderung von jugendlichen Golferinnen und Golfern erfolgt bereits im Rahmen der Kaderarbeit des Verbandes für Mitglieder der Förderkader I und II, als auch der Entwicklungs- und Landeskader des BWGV.

Das Konzept steht nicht in Konkurrenz zu irgendeinem anderen Förderprogramm des DGV oder des BWGV. Es ist eine sinnvolle Ergänzung bestehender Förderkonzeptionen wie z.B. des „Qualitätsmanagements des DGV“ oder der bisher schon vorhandenen Förderungen im Rahmen von „Zukunft Jugend im BWGV“.

Das Basisförderprogramm ist unterteilt in eine Projektförderung und eine Anschlussförderung. Mit der Projektförderung sollen neue Kinder und Jugendliche für den Golfsport gewonnen werden. Für die notwendige Nachhaltigkeit soll die Anschlussförderung sorgen. Zusätzlich gibt es eine Projektförderung zur Neugewinnung von Jugendlichen Mitgliedern in Zusammenarbeit mit anderen Sportarten.

Voraussetzungen für die Projektförderung (Fördersumme 400,00 €/Club):

1. Bis zum 15.08.2022 muss ein Antrag beim BWGV gestellt werden.
2. Das Projekt muss vor dem Hintergrund erfolgen, neue Kinder und Jugendliche für das Golfspiel zu gewinnen.
Gefördert werden bspw. Schulgolfprojekte oder Schnuppertage auf der Golfanlage mit Kindern.
3. Es muss eine verantwortliche Person für das Projekt bestellt sein.

Fördervolumen: Maximal 25.000,00 € p.a.


Der Projektleiter übersendet nach Durchführung des Projektes einen Verwendungsnachweis an die BWGV Geschäftsstelle. Die Fördermittel über 400,00 € werden dem antragstellenden Club ausbezahlt, sobald dem BWGV der ordnungsgemäße Verwendungsnachweis vorliegt. Es sind max. zwei Projektanträge pro Club und Jahr zulässig. Die Gewährung der Zuwendung eines zweiten Projektes steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der veranschlagten Projektmittel beim BWGV und das zweite Projekt muss die Zusammenarbeit mit anderen Sportarten erfüllen.

Achtung: Voraussetzung für die Einreichung eines zweiten Projekts ist die Zusammenarbeit mit anderen Sportarten
4. Das Projekt muss vor dem Hintergrund erfolgen, neue Kinder und Jugendliche für das Golfspiel zu gewinnen. Gefördert werden bspw. Schnuppertage mit Kindern aus Vereinen anderer Sportarten.
5. Es muss eine verantwortliche Person für das Projekt bestellt sein.

Voraussetzungen für die Anschlussförderung (Fördersumme 350,00 €/Club):

1. Bis zum 30.09.2022 muss ein Antrag beim BWGV gestellt werden.
2. Es muss eine verantwortliche Person für die Anschlussförderung bestellt sein.
3. Es muss ein erfolgreicher Antrag auf Projektförderung beim BWGV gestellt worden sein.
4. Durchführung regelmäßigen Jugendtrainings möglichst unter Einbindung von C-Trainer(n).
5. Aufnahme von Kindern und Jugendlichen zu vergünstigten Konditionen auch dann, wenn die Eltern nicht Clubmitglied sind.
6. Die Teilnahme an der VR-Talentiade muss erfolgt sein.
7. Durchführung von mindestens 3 Kinder- und Jugendturnieren von grünen Abschlägen, davon mindestens ein Turnier offen ausgeschrieben.

Fördervolumen: Maximal 10.000,00 € p.a.

Der Verantwortliche weist dem BWGV bis spätestens 30. November des Antragsjahres nach, dass die in Ziff. 3-7 genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Die Fördermittel über 350,00 € werden dem antragstellenden Club ausbezahlt, sobald dem BWGV der ordnungsgemäße Nachweis vorliegt. Falls der Nachweis nicht erbracht wird, besteht kein Anspruch auf Auszahlung der Fördermittel.  


1. Ausschreibung BWGV-Basisförderprogramm


2. Antrag Projektförderung

 SNAG Golf Aktion 2022

3. Antrag Anschlussförderung

Anträge bitte per Fax (07157-535811) oder E-Mail beim BWGV einreichen. Direkte Ansprechpartner beim BWGV sind Jugendkoordinatorin Nina Mühl (LSK (at) bwgv.de) sowie an Constanze Tochtermann (tochtermann (at) bwgv.de). 

 

 

Unsere Exklusivpartner

Unsere Sportpartner

Baden-Württembergischer Golfverband e.V.

Schaichhof 1, 71088 Holzgerlingen
Telefon: 07157 53 58 10,  Fax  07157 53 58 11
info (at) bwgv.de

Öffnungszeiten

Wir sind Montags, Mittwochs & Donnerstags in der Zeit von 09:00 bis 16:00 Uhr für Sie da. Dienstags und Freitags erreichen Sie uns von 09:00 bis 12:00 Uhr.