
2020 Fortführung Basisförderprogramm des BWGV
Nach der erfolgreichen Einführung des Basisförderprogramm im Jahr 2016, möchte der BWGV mit der Fortführung des Basisförderprogramm einen Beitrag leisten, der landauf landab rückläufigen Entwicklung bei den Mitgliederzahlen der Kinder und Jugendlichen in seinen Mitgliederclubs entgegenzuwirken.
Anreize für Kinder und Jugendliche zu schaffen, um zum Golfsport zu kommen und dabei zu bleiben, muss für die Zukunft einen erheblich höheren Stellenwert als in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten erhalten. Daher will der BWGV im Rahmen dieses Förderprogramms seinen Mitgliederclubs auch in diesem Jahr wieder eine finanzielle Unterstützung für ihre diesbezügliche Arbeit mit Kindern und Jugendlichen geben.
Das Konzept steht nicht in Konkurrenz zu irgendeinem anderen Förderprogramm des DGV oder des BWGV. Es ist eine sinnvolle Ergänzung bestehender Förderkonzeptionen wie z.B. des „Qualitätsmanagements des DGV“ oder der bisher schon vorhandenen Förderungen im Rahmen von „Zukunft Jugend im BWGV“.
Das Basisförderprogramm ist unterteilt in eine Projektförderung und eine Anschlussförderung. Mit der Projektförderung sollen neue Kinder und Jugendliche für den Golfsport gewonnen werden. Für die notwendige Nachhaltigkeit soll die Anschlussförderung sorgen.
Um eine Förderung zu erhalten müssen die nachfolgenden Grundvoraussetzungen erfüllt sein.
Voraussetzungen für die Projektförderung (Fördersumme € 400,00 je Projekt - max. 2 Projekte pro Club):
- Bis zum 15.08.2020 muss ein Antrag beim BWGV gestellt werden.
- Das Projekt muss vor dem Hintergrund erfolgen, neue Kinder und Jugendliche für das Golfspiel zu gewinnen. Gefördert werden bspw. Schulgolfprojekte oder Schnuppertage auf der Golfanlage mit Kindern.
- Es muss eine verantwortliche Person für das Projekt bestellt sein.
Fördervolumen: Maximal € 25.000,00 p.a. zzgl. im Jahr 2020 - € 10.000,00 aus Preis Zukunft Jugend
Der Projektleiter übersendet nach Durchführung des Projektes einen Verwendungsnachweis an die BWGV Geschäftsstelle. Die Fördermittel über 400,00 € werden dem antragstellenden Club ausbezahlt, sobald dem BWGV der ordnungsgemäße Verwendungsnachweis vorliegt. Es sind zwei Projektanträge pro Club zulässig.
Voraussetzungen für die Anschlussförderung (Fördersumme € 350,00 €/Club):
- Bis zum 30.09.2020 muss ein Antrag beim BWGV gestellt werden.
- Es muss eine verantwortliche Person für die Anschlussförderung bestellt sein.
- Es muss ein erfolgreicher Antrag auf Projektförderung beim BWGV gestellt worden sein.
- Durchführung regelmäßigen Jugendtrainings möglichst unter Einbindung von C-Trainer(n).
- Aufnahme von Kindern und Jugendlichen zu vergünstigten Konditionen auch dann, wenn die Eltern nicht Clubmitglied sind.
- Durchführung von mindestens 3 Kinder- und Jugendturnieren von grünen Abschlägen, davon mindestens ein Turnier offen ausgeschrieben.
Fördervolumen: Maximal € 10.000,00 p.a.
Der Verantwortliche weist dem BWGV bis spätestens 30. November des Antragsjahres nach, dass die in Ziff. 3-6 genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Die Fördermittel über 350,00 € werden dem antragstellenden Club ausbezahlt, sobald dem BWGV der ordnungsgemäße Nachweis vorliegt. Falls der Nachweis nicht erbracht wird, besteht kein Anspruch auf Auszahlung der Fördermittel.
1. Ausschreibung BWGV-Basisförderprogramm
2. Antrag Projektförderung
SNAG-Golf in der Schule Aktion 2020
3. Antrag Anschlussförderung
Anträge bitte per Fax (07157-535811) oder E-Mail beim BWGV einreichen. Direkte Ansprechpartner beim BWGV sind Jugendkoordinatorin Nina Mühl (lsk (at) bwgv.de) sowie deren Assistentin Andrea Grabherr (asslsk (at) bwgv.de).